Erfahrung mit Verkehrsüberwachung in Ingolstadt – VÜD-Ingolstadt

Das Fahrzeug stand am 17.03.2025 vor dem Haus Kupferstraße 20 in Ingolstadt auf dem Seitenstreifen, leicht zu erkennen an den unterschiedlichen Fahrbahnbelägen:


Fußweg: große Platten

Seitenstreifen: kleines Kopfsteinpflaster

Fahrbahn: großes Kopfsteinpflaster

Sie erraten nie, welcher Parkverstoß hier beanstandet wurde.

-------------------------------------------------------------------

Sie parkten auf einer SCHMALEN Fahrbahn gegenüber einer Grundstücksein- bzw. –ausfahrt. Verwarnungsgeld: 10 €

-------------------------------------------------------------------

Das ist kein Witz, Sie brauchen auch keine Brille

Wie kommt ein Mitarbeiter des VÜDs auf die Idee das Fahrzeug auf der Fahrbahn zu sehen?

Der Mitarbeiter Nr. 12 des VÜD wollte unbedingt einen Parkverstoß ahnden, da der Fahrer so dreist war, dass er das Fahrzeug auf den Teil des Seitenstreifens stellte, auf dem kein Parkschein erforderlich ist. Dieser Teil des Seitensteifens wird in den Sommermonaten von dem Lokal genutzt, so wie andere Teile des Seitenstreifens in der Kupferstraße durch mehrere andere Lokale.

Jeder Mensch macht mal einen Fehler, aber kann es ein Fehler sein, wenn der Mitarbeiter nicht nur Fahrbahn, sondern schmale Fahrbahn schreibt, denn nur dann ist es eine Behinderung. Bitte betrachten Sie das Bild: die Fahrbahn ist ca. 1 m breiter als eine Fahrbahn in der Münchener Straße!

Sie denken jetzt: „Das ist doch kein einfaches Versehen, sondern eine vorsätzliche Falschaus-sage – kein Mitarbeiter des VÜD ist so dumm, dass er nicht zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen unterscheiden kann“. Wenn man es als einfachen Fehler abtun will, warum spricht er dann von der schmalen Fahrbahn?

Die Sachbearbeiterin des VÜDs sieht das ganz anders. Auszug aus der E-Mail:

Grundsätzlich hat dieser Mitarbeiter seine Arbeit richtig gemacht, lediglich hatte er versehentlich den falschen Tatbestand erfasst.

Wenn Sie denken es geht nicht besser haben Sie nicht mit dem VÜD-Ingolstadt gerechnet.

-------------------------------------------------------------------

Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg: Verwarnungsgeld: 55 €

-------------------------------------------------------------------

Bitte lachen Sie nicht, hier ist die Begründung, dass das Fahrzeug auf dem Fußweg stand – die topografische Karte.

Haben Sie beim Parken alle topografischen Karten dabei??? :-)

Wenn Sie sich jetzt das Lachen oder Weinen nicht verkneifen können und nur den Kopf schütteln über diesen eigenartigen Vorgang, ist das sehr gut zu verstehen.

Aber die Mitarbeiterin setzt in ihrer Mail noch eines drauf:

Bei einem Gehweg i. S. d. § 12 Abs. 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) handelt es sich um einen von der Fahrbahnoberfläche durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise abweichenden erkennbar für Fußgänger eingerichteten und bestimmten Teil der Straße.

Da stellt sich doch die Frage: Warum hat die Stadt Ingolstadt, dann nicht auf dem Seitenstreifen die selben Platten verlegt wie auf dem Fußweg?

Die Sachbearbeiterin, Frau J. T. hat mit Ihrem Chef, dem Sachgebietsleiter Herrn M. K. einen Chef der voll hinter ihr steht.

In seinem Schreiben wiederholt er 2-mal!!!, dass das Fahrzeug auf dem Gehweg steht. Zudem droht er mit einer Unterlassungsklage obwohl er wusste, dass die zuständige Bußgeldstelle das Verfahren einstellte.

So einen Chef wünscht sich doch jeder Mitarbeiter. Egal was sie machen, er steht immer voll hinter ihnen, auch wenn die übergeordnete Stelle sagt, dass es falsch war.

Kontakt

Damit Sie nicht meinen, dass ich mir das alles nur überlegt habe um dem VÜD zu schaden, kann ich Ihnen gerne einen Scan des Schriftverkehrs zusenden. Es genügt eine Mail an: info@vued-ingolstadt.de mit dem Betreff VÜD, es ist keine weitere Angabe notwendig!

Wenn Sie finden, dass so eine Arbeitsweise das Ansehen der Stadtverwaltung Ingolstadt schädigt, und dass hier die falschen Personen in dieser Behörde arbeiten, schreiben Sie doch eine E-Mail an den OB: oberbuergermeister@ingolstadt.de

Seit ca. Juli 2026 sind Halteverbotsschilder angebracht, die das Halten auf diesem Teil des Seitenstreifens (vor dem Haus Nr. 20) verbieten. Bei den anderen Gaststätten, die ebenfalls den Seitenstreifen nutzen, stehen keine Schilder. Warum erst jetzt? Die Situation war doch klar – man musste nur den Sachgebietsleiter des VÜDs fragen.

Verantwortlich für den Inhalt: Günther Maxien